.Infos "Verkehr und Post"
Frankreich
Alkoholtest mitführen
Ab dem 1. Juli 2012 ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, in Frankreich ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen, darauf wird auf der Internetseite der französischen Botschaft hingewiesen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm. Diese Regelung ist Teil der in Frankreich geltenden Straßenverkehrsordnung (Code de la route).Sie gilt auch für ausländische Fahrzeughalter/innen, Kraftfahrer, die ihren Urlaub in Frankreich verbringen wollen oder sich auf der Durchreise befinden. Die Tests sind für einen geringen Preis im Handel (z.B. an Tankstellen) erhältlich. Der Halter eines Fahrzeugs, das in einer zugelassenen Werkstatt mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet wurde, muss nicht zusätzlich ein Alkoholmessgerät mitführen.
Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutztes Alkoholmessgerät vorzeigen, wird ab dem 1. November 2012 ein Bußgeld in Höhe von € 11,00 verhängt, das an Ort und Stelle zu zahlen ist.
Information der Polizei
Bußgelder auf einen Blick
In einer Broschüre hat das Polizeipräsidium Münster, Direktion Verkehr, eine Auswahl von Verkehrsverstößen und die sich daraus ergebenden Bußgelder veröffentlicht. Ebenso werden die möglichen Punkte im Verkehrszentralregister sowie die den einzelnen Verstößen zugeordneten Fahrverbote aufgelistet.
- Informationsbroschüre der Polizei (
PDF - 224,79 KB)

(Rüdiger Kukasch - Fotolia.com)
Deutsche Post DHL
Internationaler Waffenversand eingestellt
Seit Juli 2011 können Waffenhändler und Büchsenmacher ihre Kunden im Ausland nicht mehr durch die Post beliefern lassen. Die Deutsche Post hat mitgeteilt, dass sie dieses Marktsegment aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Luftverkehr und in vielen Staaten nicht mehr bedienen kann.
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Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
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