IHK Nord Westfalen

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Montag, 21.05.2012

Seiten-Nummer: P01533

.Güterverkehr International

Internationaler Güterkraftverkehr

(Foto: Taffi – www.fotolia.com)

Grenzüberschreitende Beförderung

CEMT-Genehmigungen

Für grenzüberschreitende Beförderungen zum Beispiel mit Liechtenstein und Norwegen (europäischer Wirtschaftsraum) sowie einer Vielzahl ost- und südosteuropäischen Staaten ist eine CEMT-Genehmigung erforderlich.

 

Gemeinschaftslizenz

Kabotage in der EU

Kabotage ist der von einem Unternehmer mit Sitz/Niederlassung in einem EU-Mitgliedsstaat durchgeführte gewerbliche Güterkraftverkehr innerhalb eines anderen EU-Mitgliedsstaates, ohne dort über einen Sitz oder eine Niederlassung zu verfügen. Seit 01.01.2012 ist Kabotage in allen EU-Mitgliedstaaten zulässig. Die EU-Verordnung 1072/2009 legt die Bedingungen für Kabotageverkehre fest.

 

EU-Erweiterung

Übergangsfrist bis 31.12.2013

Seit 1. Mai 2011 gilt auch für Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn der Europäischen Union (EU) die Arbeitsnehmerfreizügigkeit. Nur noch für Bulgarien und Rumänien gilt die Einschränkung bis 31.12.2013. Weitere Informationen für Verkehrsunternehmen zu den 2004 bzw. 2009 der EU beigetretenen Länder sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

 

Polen

Elektronisches Mautsystem viaTOLL

Ab dem 1. Juli 2011 wird jeder Fahrer eines Fahrzeuges mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder eines Busses mit mehr als 9 Sitzen verpflichtet sein, auf den benannten gebührenpflichtigen Straßennetz das „viaTOLL System“ zu nutzen.

 

Nach EU-Erweiterung

Mehrwertsteuererstattung

Nach dem EU-Beitritt der zehn neuen Länder können deutsche Transportunternehmen nun auch in diesen Ländern die dort entrichtete Umsatzsteuer zurückverlangen.

 

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  • Akademie der Wirtschaft

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