IHK Nord Westfalen

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Montag, 21.05.2012

Seiten-Nummer: P01485

.Gefahrguttransport - Gefahrgutfahrer

(Foto: Toll Collect)

Gefahrgutfahrer

Schulung und Prüfung

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 ADR im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.

Das ADR sieht für die Gefahrgutfahrer eine kursbezogene Schulung vor. Jeder Gefahrgutfahrer, der eine ADR-Bescheinigung benötigt, muss den sogenannten Basiskurs absolvieren. Spezialwissen wird in den Aufbaukursen "Tank", "Klasse 1" und "Klasse 7" vermittelt. Umfang und Inhalt der einzelnen Kurse werden in Deutschland durch die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag herausgegebenen Kurspläne festgelegt. Diese Kurspläne sind für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer verbindlich. Damit ist die Basis für eine einheitliche Ausbildung der Gefahrgutfahrer in Deutschland geschaffen.

Nach Teilnahme an der Schulung und erfolgreichem Ablegen der Prüfung für den Basiskurs erhält der Teilnehmer die ADR-Bescheinigung. Das Prüfungsdatum des Basiskurses ist Basis für die Berechnung der 5-jährigen Gültigkeit der ADR-Bescheinigung.  

Vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer eine Fortbildungsschulung und –prüfung erfolgreich absolvieren, danach wird die ADR-Bescheinigung um weitere 5 Jahre verlängert. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht grundsätzlich nicht. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, muss der Fahrer, wenn er weiterhin Gefahrgut transportieren möchte, die umfangreichere und damit kostenintensivere Erstschulung erneut absolvieren. 

Die Prüfungen werden von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Die Prüfung darf einmal wiederholt werden. Sollte die Prüfung auch beim 2. Mal nicht bestanden werden, muss der Fahrer erneut eine Schulung besuchen. 

Die Veranstalter, die anerkannte Schulungen zum Erwerb der ADR-Bescheinigung im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen anbieten, sind in einer Liste zusammengestellt. 


Schulung von Gefahrgutfahrern

Keine Änderung

Die Rechtsvorschrift für die Gefahrgutfahrerschulung (Kapitel 8.2 ADR) wurde neugefasst. Die Änderungen beziehen sich u. a. auf die inhaltlichen Anforderungen der Schulungen. Ebenso ist die rechtliche Möglichkeit geschaffen worden, Schulungen und Prüfungen auf Klassen oder sogar auf einzelne gefährliche Güter zu beschränken. Die IHKs – als zuständige Behörde – haben im Einvernehmen mit Bund. Ländern und Verbänden beschlossen, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Dies bedeutet, dass es in Deutschland auch nach dem 01.01.2011 keine auf Klassen oder Produkte beschränkte Schulungen geben wird. Die Beibehaltung der umfassenden Gefahrgutfahrerschulung durch das jetzige Schulungssystem garantiert einen flexiblen Einsatz der Gefahrgutfahrer. Bei einer auf ein Produkt bzw. auf eine oder mehrere Klassen beschränkte Schulung wäre die Disposition der Fahrer mit einem erhöhten Bürokratismus verbunden. Auch die von Deutschland gezeichnete Ausnahme M 202 hat keine Auswirkungen auf das Schulungssystem in Deutschland. In dieser Ausnahme wird - im Vorgriff auf das ADR 2011 – festgelegt, dass die auf Klassen oder Produkte ausgestellten ADR-Bescheinigungen von den unterzeichnenden Staaten anerkannt werden. Die gegenseitige Anerkennung von in Vertragsstaaten des ADR ausgestellten ADR-Bescheinigungen ist ebenfalls im ADR festgelegt.

Eine weitere Änderung, die das Kapitel 8.2 enthält, ist die Vorgabe für die Ausstellung der ADR-Bescheinigung. Die bisher orangefarbene ADR-Bescheinigung muss spätestens ab 01.01.2013 durch eine Scheckkarte ersetzt werden. Die Scheckkarte muss auch ein Bild des Fahrers enthalten. Die Umsetzung bedeutet für IHKs, Unternehmen, Fahrer und Schulungsveranstaltern einen erhöhten Verwaltungsaufwand, deshalb wird die Scheckkarte in Deutschland nicht vor 01.01.2013 eingeführt.

Ansprechpartner

Beate Schleicher

Beate Schleicher

Telefon 0251 707-208

Telefax 0251 707-376

Email an <strong>Beate Schleicher</strong>

Referentin für Rechtsfragen des Gefahrguttransportes und des Güterkraftverkehrs, Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und der Verordnung

 
Petra Peters

Petra Peters

Telefon 0251 707-354

Telefax 0251 707-376

Email an <strong>Petra Peters</strong>

Anerkennung von Gefahrgutfahrerschulungen und Prüfung der Gefahrgutfahrer, Ausstellung der ADR-Bescheinigung

 

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