.Gefahrguttransport
Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte
Mehr Auffrischungsschulungen in 2012
Im Bezirk der IHK Nord Westfalen führen 19 Veranstalter anerkannte Gefahrgutfahrerschulungen durch. Im Anschluss an diese Schulungen findet die von der IHK durchgeführte Prüfung statt. Nach Schulung und erfolgreich absolvierter Prüfung wird dem Teilnehmer durch die IHK die ADRCard ausgestellt, die ihn berechtigt, Gefahrguttransporte durchzuführen. Im Jahr 2012 hat die IHK Nord Westfalen 586 Teilnehmern erstmalig die ADR-Bescheinigung erteilt. Bundesweit wurde nach Angabe des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Anzahl von 25.025 erreicht. Die ADR-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann nach Besuch einer Auffrischungsschulung, die ebenfalls mit einer Prüfung abschließt, um weitere 5 Jahre verlängert werden. 992 Teilnehmer haben im Bezirk der IHK Nord Westfalen erfolgreich die Auffrischungsschulung absolviert; bundesweit waren es 39.981 Fahrer.
Einen geringeren Anteil am Prüfungsaufkommen im Gefahrgutbereich machen die Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte aus. Im Bereich der IHK Nord Westfalen sind 6 Veranstalter berechtigt, auf die Grundprüfung vorzubereiten. Nach einer Grundprüfung wurden im vergangenen Jahr für den Verkehrsträger Straße 18 Schulungsnachweise ausgestellt. Bundesweit wurde der Verkehrsträger Straße 2.119-mal, Schiene 490-mal, Binnenschiff 71-mal, See 416-mal bescheinigt. Auch der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte ist 5 Jahre gültig und wird durch die IHK nach erfolgreicher Verlängerungsprüfung für weitere 5 Jahre ausgestellt. Insgesamt wurde durch die IHK Nord Westfalen 26-mal der Verkehrsträger Straße und jeweils 1-mal für Schiene und Binnenschiff sowie 2-mal für See bescheinigt. Der DIHK hat mitgeteilt, dass 1.359-mal der Schulungsnachweis für den Verkehrsträger Straße, 47-mal für Schiene, 68-mal Binnenschiff, 224-mal für See verlängert wurde.
Nicht nur Silvester
Beförderung von Feuerwerkskörpern
Eine Reihe von Vorschriften sind für den Umgang, die Handhabung und den Transport von Gefahrgütern der Klasse 1 zu beachten. Grundsätzliche Bestimmungen für die Beförderung von Feuerwerkskörpern sind in einem Merkblatt zusammengestellt.
- Merkblatt "Beförderung von Feuerwerkskörpern" (
PDF - 103,23 KB)
IATA-DGR
Änderungen im Überblick
Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr (IATA-DGR) sind zum 01.01.2012 geändert worden. Die IATA informiert auf Ihrer Homepage www.iata.org - areas of aktivity – cargo über die wichtigsten Änderungen, die in der 53. Ausgabe der IATA-DGR veröffentlicht sind. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Begrenzungen von Gefahrgütern, die durch Passagiere mitgeführt werden oder als Gepäck aufgegeben werden dürfen. Weiterhin umfasst die Änderung neue Sonderbestimmungen und Verpackungsvorschriften und eine Konkretisierung der Kennzeichnung von Umverpackungen.

Kompliziert und komplex: Die Regeln für den Gefahrguttransport werden ständig angepasst. (Foto: Bernd Leitner - fotolia.com)
Arbeitskreis Gefahrguttransport
Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch
Die komplizierte und komplexe Materie "Gefahrguttransport" unterliegt ständigen Veränderungen. Das hat die IHKs Bielefeld, Detmold und Nord Westfalen veranlasst, 1989 einen Arbeitskreis „Gefahrguttransport“ zu gründen. Sowohl Gefahrgut produzierende als auch Gefahrgut transportierende Unternehmen, Hersteller von Fahrzeugen und Schulungsveranstalter von Gefahrgutfahrer- und Gefahrgutbeauftragtenschulungen nutzen diesen Arbeitskreis zur Zusammenarbeit und zum Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen sind in dem Flyer "Information zur Mitgliedschaft" zusammengestellt.
- Flyer - Information zur Mitgliedschaft (
PDF - 1,51 MB) - Themenliste des Arbeitskreises "Gefahrguttransport" (
PDF - 51,99 KB)
Ansprechpartner

Beate Schleicher
Telefon 0251 707-208
Telefax 0251 707-376
Referentin für Rechtsfragen des Gefahrguttransportes und des Güterkraftverkehrs, Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und der Verordnung

Petra Peters
Telefon 0251 707-354
Telefax 0251 707-376
Anerkennung von Gefahrgutfahrerschulungen und Prüfung der Gefahrgutfahrer, Ausstellung der ADR-Bescheinigung

Sarah Budesheim
Telefon 0251 707-320
Telefax 0251 707-376
Prüfung von "EU-Berufskraftfahrern", Anerkennung von Gefahrgutbeauftragtenschulungen und Prüfung der Gefahrgutbeauftragte, Ausstellung des Schulungsnachweises
Praxiswissen Gefahrguttransport
Behörden und Verlage
- Liste der "Gefahrgutbehörden" (
PDF - 111,65 KB) - Liste "Gefahrgutliteratur" (
PDF - 111,85 KB)
IHK-Standorte
-
Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 0
- Telefax:
- 0251 707 - 325
Geschäftszeiten
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Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
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- 0209 388 - 0
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Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
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- Telefax:
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Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
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