IHK Nord Westfalen

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Mittwoch, 19.06.2013

Seiten-Nummer: P01459

.Gefahrguttransport


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Grafik: IHK/Hartmann

Was sind gefährliche Güter?

Gefahrgutklassen

Der Transport gefährlicher Güter unterliegt strengen Rechtsvorschriften. Ziel dieser Vorschriften ist die Abwehr von Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit von Menschen und Tiere sowie der Schutz der Umwelt.

 
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(Foto: Torbz - fotolia.com)

Gefahrgutbeauftragte

Sicher ist sicher

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Bahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und müssen Gefahrgutbeauftragte bestellen.

 
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(Foto: Toll-collekt)

Gefahrgutfahrer

Schulen und prüfen

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen eine ADR-Bescheinigung besitzen. Sie wird von der IHK ausgestellt, sofern der Fahrer an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.

 

Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte

Mehr Auffrischungsschulungen in 2012

Im Bezirk der IHK Nord Westfalen führen 19 Veranstalter anerkannte Gefahrgutfahrerschulungen durch. Im Anschluss an diese Schulungen findet die von der IHK durchgeführte Prüfung statt. Nach Schulung und erfolgreich absolvierter Prüfung wird dem Teilnehmer durch die IHK die ADRCard ausgestellt, die ihn berechtigt, Gefahrguttransporte durchzuführen. Im Jahr 2012 hat die IHK Nord Westfalen 586 Teilnehmern erstmalig die ADR-Bescheinigung erteilt. Bundesweit wurde nach Angabe des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Anzahl von 25.025 erreicht. Die ADR-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann nach Besuch einer Auffrischungsschulung, die ebenfalls mit einer Prüfung abschließt, um weitere 5 Jahre verlängert werden. 992 Teilnehmer haben im Bezirk der IHK Nord Westfalen erfolgreich die Auffrischungsschulung absolviert; bundesweit waren es 39.981 Fahrer. 

Einen geringeren Anteil am Prüfungsaufkommen im Gefahrgutbereich machen die Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte aus. Im Bereich der IHK Nord Westfalen sind 6 Veranstalter berechtigt, auf die Grundprüfung vorzubereiten. Nach einer Grundprüfung wurden im vergangenen Jahr für den Verkehrsträger Straße 18 Schulungsnachweise ausgestellt. Bundesweit wurde der Verkehrsträger Straße 2.119-mal, Schiene 490-mal, Binnenschiff 71-mal, See 416-mal bescheinigt. Auch der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte ist 5 Jahre gültig und wird durch die IHK nach erfolgreicher Verlängerungsprüfung für weitere 5 Jahre ausgestellt. Insgesamt wurde durch die IHK Nord Westfalen 26-mal der Verkehrsträger Straße und jeweils 1-mal für Schiene und Binnenschiff sowie 2-mal für See bescheinigt. Der DIHK hat mitgeteilt, dass 1.359-mal der Schulungsnachweis für den Verkehrsträger Straße, 47-mal für Schiene, 68-mal Binnenschiff, 224-mal für See verlängert wurde. 


Nicht nur Silvester

Beförderung von Feuerwerkskörpern

Eine Reihe von Vorschriften sind für den Umgang, die Handhabung und den Transport von Gefahrgütern der Klasse 1 zu beachten. Grundsätzliche Bestimmungen für die Beförderung von Feuerwerkskörpern sind in einem Merkblatt zusammengestellt.


IATA-DGR

Änderungen im Überblick

Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr (IATA-DGR) sind zum 01.01.2012 geändert worden. Die IATA informiert auf Ihrer Homepage www.iata.org -  areas of aktivity – cargo über die wichtigsten Änderungen, die in der 53. Ausgabe der IATA-DGR veröffentlicht sind. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Begrenzungen von Gefahrgütern, die durch Passagiere mitgeführt werden oder als Gepäck aufgegeben werden dürfen. Weiterhin umfasst die Änderung neue Sonderbestimmungen und Verpackungsvorschriften und eine Konkretisierung der Kennzeichnung von Umverpackungen.


Kompliziert und komplex: Die Regeln für den Gefahrguttransport werden ständig angepasst. (Foto: Bernd Leitner - fotolia.com)

Arbeitskreis Gefahrguttransport

Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch

Die komplizierte und komplexe Materie "Gefahrguttransport" unterliegt ständigen Veränderungen. Das hat die IHKs Bielefeld, Detmold und Nord Westfalen veranlasst, 1989 einen Arbeitskreis „Gefahrguttransport“ zu gründen. Sowohl Gefahrgut produzierende als auch Gefahrgut transportierende Unternehmen, Hersteller von Fahrzeugen und Schulungsveranstalter von Gefahrgutfahrer- und Gefahrgutbeauftragtenschulungen nutzen diesen Arbeitskreis zur Zusammenarbeit und zum Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen sind in dem Flyer "Information zur Mitgliedschaft" zusammengestellt.

Ansprechpartner

Beate Schleicher

Beate Schleicher

Telefon 0251 707-208

Telefax 0251 707-376

huv@ihk-nordwestfalen.de

Referentin für Rechtsfragen des Gefahrguttransportes und des Güterkraftverkehrs, Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und der Verordnung

 
Petra Peters

Petra Peters

Telefon 0251 707-354

Telefax 0251 707-376

huv@ihk-nordwestfalen.de

Anerkennung von Gefahrgutfahrerschulungen und Prüfung der Gefahrgutfahrer, Ausstellung der ADR-Bescheinigung

 
Sarah Budesheim

Sarah Budesheim

Telefon 0251 707-320

Telefax 0251 707-376

huv@ihk-nordwestfalen.de

Prüfung von "EU-Berufskraftfahrern", Anerkennung von Gefahrgutbeauftragtenschulungen und Prüfung der Gefahrgutbeauftragte, Ausstellung des Schulungsnachweises

 

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  • Akademie der Wirtschaft

    Eine Übersicht aller Standorte finden Sie unter folgendem Link: