IHK Nord Westfalen

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Sonntag, 26.05.2013

Seiten-Nummer: P01623

.EU-Berufskraftfahrer-Zusatzqualifikation

Anmeldung und Formulare

Prüfung "EU-BKF"

Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster und den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf können die Prüfung bei der IHK Nord Westfalen in Münster ablegen. Eine Teilnahme an der Prüfung ist nur bei rechtzeitiger vorheriger Anmeldung möglich.


Prüfungen für Berufskraftfahrer 

2012 erstmalig Grundqualifikations-Prüfung

Den IHKs ist die Durchführung der Prüfungen gem. Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetz übertragen worden. Fahrer, die gewerblich tätig sind und Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr oder Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr) lenken, müssen eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu können. Seit 2008 (Personenverkehr) bzw. 2009 (Güterkraftverkehr) finden hierzu Prüfungen statt. Abgängig von Alter des Fahrers und der Führerscheinklasse, kann der Fahrer zwischen der Prüfung Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation wählen. Die beschleunigte Grundqualifikation setzt immer einen Lehrgang voraus, um die ausschließlich theoretische Prüfung ablegen zu können. Im Jahr 2012 haben sich für diese Möglichkeit  462 Teilnehmer im Bereich Güterkraftverkehr und 194 Teilnehmer im Bereich Personenverkehr entschieden. Bundesweit wurden nach Angaben des DIHK 13004 Teilnehmer im Bereich Güterkraftverkehr und 6371 Teilnehmer im Bereich Personenverkehr geprüft. Für die umfangreiche Prüfung Grundqualifikation, die erstmalig in 2012 für den Bereich Güterkraftverkehr im Bezirk der IHK Nord Westfalen stattgefunden hat, haben sich 2 Teilnehmer entschieden. Auch bundesweit ist die Nachfrage nach dieser Prüfung sehr gering. Der DIHK hat 98 Teilnehmer für den Güterkraftverkehr und 5 Telnehmer für den Personenverkehr ermittelt.

Ansprechpartner

Beate Schleicher

Beate Schleicher

Telefon 0251 707-208

Telefax 0251 707-376

huv@ihk-nordwestfalen.de

Referentin für Rechtsfragen des Gefahrguttransportes und des Güterkraftverkehrs, Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und der Verordnung

 
Sarah Budesheim

Sarah Budesheim

Telefon 0251 707-320

Telefax 0251 707-376

huv@ihk-nordwestfalen.de

Prüfung von "EU-Berufskraftfahrern", Anerkennung von Gefahrgutbeauftragtenschulungen und Prüfung der Gefahrgutbeauftragte, Ausstellung des Schulungsnachweises

 

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  • Akademie der Wirtschaft

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