.EU-Berufskraftfahrer-Zusatzqualifikation
Anmeldung und Formulare
Prüfung "EU-BKF"
Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster und den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf können die Prüfung bei der IHK Nord Westfalen in Münster ablegen. Eine Teilnahme an der Prüfung ist nur bei rechtzeitiger vorheriger Anmeldung möglich.
- Voraussichtliche Prüfungstermine (
PDF - 18,63 KB) - Prüfungsablauf und Gebühren (
PDF - 127,63 KB) - Anmeldeformular (
PDF - 1,34 MB) - praktische Prüfung Grundqualifikation (Fahrzeuganmeldung) (
PDF - 965,95 KB)
Prüfungen für Berufskraftfahrer
2012 erstmalig Grundqualifikations-Prüfung
Den IHKs ist die Durchführung der Prüfungen gem. Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetz übertragen worden. Fahrer, die gewerblich tätig sind und Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr oder Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr) lenken, müssen eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu können. Seit 2008 (Personenverkehr) bzw. 2009 (Güterkraftverkehr) finden hierzu Prüfungen statt. Abgängig von Alter des Fahrers und der Führerscheinklasse, kann der Fahrer zwischen der Prüfung Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation wählen. Die beschleunigte Grundqualifikation setzt immer einen Lehrgang voraus, um die ausschließlich theoretische Prüfung ablegen zu können. Im Jahr 2012 haben sich für diese Möglichkeit 462 Teilnehmer im Bereich Güterkraftverkehr und 194 Teilnehmer im Bereich Personenverkehr entschieden. Bundesweit wurden nach Angaben des DIHK 13004 Teilnehmer im Bereich Güterkraftverkehr und 6371 Teilnehmer im Bereich Personenverkehr geprüft. Für die umfangreiche Prüfung Grundqualifikation, die erstmalig in 2012 für den Bereich Güterkraftverkehr im Bezirk der IHK Nord Westfalen stattgefunden hat, haben sich 2 Teilnehmer entschieden. Auch bundesweit ist die Nachfrage nach dieser Prüfung sehr gering. Der DIHK hat 98 Teilnehmer für den Güterkraftverkehr und 5 Telnehmer für den Personenverkehr ermittelt.
Ansprechpartner

Beate Schleicher
Telefon 0251 707-208
Telefax 0251 707-376
Referentin für Rechtsfragen des Gefahrguttransportes und des Güterkraftverkehrs, Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und der Verordnung

Sarah Budesheim
Telefon 0251 707-320
Telefax 0251 707-376
Prüfung von "EU-Berufskraftfahrern", Anerkennung von Gefahrgutbeauftragtenschulungen und Prüfung der Gefahrgutbeauftragte, Ausstellung des Schulungsnachweises
Themen EU-BKF
- Personenbezogene Fristen
IHK-Standorte
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Münster
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48151 Münster
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Linie 2 Bussteig C2
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Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
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Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
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Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
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- 02871 9903 - 0
- Telefax:
- 02871 9903 - 40
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Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
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Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
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