.Berufszugang Güterkraftverkehr

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Berufszugangsvoraussetzungen
Gewerblicher Güterkraftverkehr
Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr selbständig machen möchte, muss viel beachten und eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Es muss eine Erlaubnis beanrtagt werden, wenn die eingesetzten Kraftfahrzeuge (einschließlich Anhänger) - unabhängig ob als Pkw oder als Lkw zugelassen - ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Die Erlaubnis wird erteilt, sofern die Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung (persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) nachgewiesen werden. In dem Merkblatt "Tipps für Gründer" sind Informationen zur Unternehmensgründung im Güterkraftverkehr zusammengefasst.
- Merkblatt "Tipps für Gründer" (
PDF - 104,46 KB) - Prüfungsanmeldung für Münster oder Gelsenkirchen (
PDF - 84,59 KB) - Orientierungsrahmen + Inhalte der Fachkundeprüfung (
PDF - 87,12 KB)
- Vorläufige Prüfungstermine 2012 (
PDF - 6,55 KB)

(Foto: Wolfgang Kraus - www.fotolia.com)
Betriebswirtschaftliche Fragen
Existenzgründung Güterkraftverkehr
Unabhängig von den Gewerbevorschriften für den Berufszugang im gewerblichen Güterkraftverkehr, als da sind Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sollte jedes Existenzgründungsvorhaben eingehend geprüft werden, ob sich das persönliche Engagement und der Kapitaleinsatz lohnen.
Ansprechpartner

Christiane Leißing
Telefon 0251 707-329
Telefax 0251 707-376
Anhörverfahren und Fachkundeprüfungen Güter-/Personenverkehr,
Infopool Verkehr/Logistik

Jürgen Graszt
Telefon 0251 707-227
Telefax 0251 707-383
Referent für Rechtsfragen des Berufszugangs und des Güterverkehrs/Personenverkehrs, Fachkundeprüfungen
§§ Rechtsgrundlagen
IHK-Standorte
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Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
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Linie 2 Bussteig C2
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Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
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Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
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Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
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Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
Akademie der Wirtschaft


