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Montag, 21.05.2012

Seiten-Nummer: P01505

.Berufszugang Güterkraftverkehr

Berufszugang Güterkraftverkehr

(thaut images - Fotolia.com)

Berufszugangsvoraussetzungen

Gewerblicher Güterkraftverkehr

Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr selbständig machen möchte, muss viel beachten und eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Es muss eine Erlaubnis beanrtagt werden, wenn die eingesetzten Kraftfahrzeuge (einschließlich Anhänger) - unabhängig ob als Pkw oder als Lkw zugelassen - ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Die Erlaubnis wird erteilt, sofern die Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung (persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) nachgewiesen werden.  In dem Merkblatt "Tipps für Gründer" sind Informationen zur Unternehmensgründung im Güterkraftverkehr zusammengefasst. 


Status

Selbstständiger Fahrer oder Unternehmer?

Der Einsatz eines selbständigen Kraftfahrers ohne eigenes Fahrzeug sollte gut überlegt sein. Um ganz sicher zu sein, dass die ausgeübte Tätigkeit auch als selbstständige Tätigkeit anerkannt werden kann, sollte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sehr genau geprüft werden.

 
Berufs-/Tätigkeitsbezeichnungen

Spediteur, Frachtführer oder Transportunternehmer?

In der Praxis werden die Begriffe Spedition auf der einen Seite und Güterkraftverkehrsunternehmen, Frachtführer oder Transportunternehmen auf der anderen Seite häufig gleichzeitig gebraucht oder auch verwechselt. Es bestehen jedoch erhebliche rechtliche Unterschiede.

 

(Foto: Wolfgang Kraus - www.fotolia.com)

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Betriebswirtschaftliche Fragen

Existenzgründung Güterkraftverkehr

Unabhängig von den Gewerbevorschriften für den Berufszugang im gewerblichen Güterkraftverkehr, als da sind Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sollte jedes Existenzgründungsvorhaben eingehend geprüft werden, ob sich das persönliche Engagement und der Kapitaleinsatz lohnen.

Ansprechpartner

Christiane Leißing

Christiane Leißing

Telefon 0251 707-329

Telefax 0251 707-376

Email an <strong>Christiane Leißing</strong>

Anhörverfahren und Fachkundeprüfungen Güter-/Personenverkehr,
Infopool Verkehr/Logistik

 
Jürgen Graszt

Jürgen Graszt

Telefon 0251 707-227

Telefax 0251 707-383

Email an <strong>Jürgen Graszt</strong>

Referent für Rechtsfragen des Berufszugangs und des Güterverkehrs/Personenverkehrs, Fachkundeprüfungen

 

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