.Infos Güter- und Personenverkehr

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Verkehrsunternehmen sollten stets genau prüfen
Dubiose Branchenbuchofferten
Bei den grassierenden Angeboten für Adress- und Branchenbucheinträge, ist es oft sehr schwierig die seriösen von den unseriösen zu unterscheiden. Wer die Schreiben nicht aufmerksam liest, weil er sich durch die behördenmäßige Aufmachung zur Ergänzung der geforderten Angaben verleiten lässt, hat mitunter einen kostenpflichten Branchenbucheintrag bestellt. Spätestens bei Eingang der Rechnung kommt man bei genauem Hinsehen zu dem Ergebnis, das man mit der Antwort und Unterschrift unbeabsichtigt einen Auftrag erteilt hat. Näheres zum Adressbuchschwindel und wie man sich davor schützen kann auf unserer Seite Wettbewerbsrecht.

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Bildungsangebote im Verkehrsbereich
Fachkräfte weiter gefragt
Optimale logistische Prozesse sind für die Er-haltung der Wettbewerbsfähigkeit von hoher Bedeutung. Deutschland ist ein leistungs-starker Logistikstandort.
Fast drei Millionen Menschen sind in Logistikunternehmen beschäftigt. Neue Informations- und Kommunikationstechnologien haben auch die Logistik in den letzten Jahren verändert. Dies erfordert ständige Anpassung an die Entwicklung für das ein entsprechendes Know-how erforderlich ist. Hierfür ist eine fundierte Aus- und Weiterbildung unerlässlich. Der Bedarf an gut ausgebildeten Nachwuchskräften wird weiter zunehmen – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung.
Güter-/Personenverkehr
Fristen beachten
In Unternehmen, die Güterverkehr oder Personenverkehr mit Lkw oder Omnibussen betreiben, sind eine Reihe von personenbezogenen Fristen zu beachten. Neben der Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist auch die Gültigkeit der Fahrerkarte zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten zu beachten. Für den Transport gefährlicher Güter muss der Fahrer darüber hinaus noch im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein. Die zu beachtenden personenbezogenen Fristen sind einer Liste zusammengestellt.
- Fristen in Verkehrsunternehmen (
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Busse und Lkw
Tagfahrlicht soll ab 2012 Pflicht werden
Für Busse und Lastkraftwagen gilt die EU-Richtlinie 89/2008/EG erst ab August 2012. Neue Pkw-Modelle und kleine Lieferwagen müssen allerdings schon seit dem in Kraft treten am 7. Februar 2011 mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Betroffen sind nur neue Fahrzeugtypen, die nach dem Stichtag in den Verkauf gehen. Autofahrer müssen also nicht nachrüsten. Die EU-Kommission will mit dieser Regelung eine höhere Sicherheit auf europäischen Straßen erreichen. Tagfahrlicht schaltet sich beim Anlassen des Fahrzeugs automatisch ein und soll für bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr sorgen. Tagfahrleuchten, auch DRL (Daytime Running Lights) sollen 25 bis 30 Prozent weniger Energie als normale Beleuchtung verbrauchen.
Polen
Erlaubnis des Fahrzeughalters
Fahrer von Fahrzeugen, die in Polen am Straßenverkehr teilnehmen und im Ausland zugelassen sind, müssen eine auf ihren Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen, sofern dieser in dem betreffenden Fahrzeug nicht selber mitfährt.
.IHK-Fachkundeprüfungen 2011
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