IHK Nord Westfalen

Wir machen uns stark für Ihren Erfolg

Donnerstag, 11.03.2010

Seiten-Nummer: P01457

.Aktuelle Meldungen

Zweiter Wettbewerbsaufruf Logistik.NRW

Der Innovationswettbewerb Logistik.NRW 2010 wurde im Januar zum zweiten Mal ausgerufen. Vorschläge können bis zum 15.04.2010 eingereicht werden.

 

Zuschuss für Fahrerassistenzsysteme

Berufsgenossenschaft „Verkehr“ fördert die Ausstattung neuer Lkw und Reisebusse mit Fahrerassistenz-Systemen mit einer Summe von 2.000 Euro pro Fahrzeug.

 

.Logistik

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(Bild: Anyka Fotolia)

Zukunft Logistik

Die Erbringung einer hochwertigen Leistung durch integrierte Planung, Steuerung, Abwicklung und Kontrolle des Material- und Warenflusses mit den damit verbundenen Informationsflüssen ist ein Ziel der Logistik. Hierbei spielt die Qualifikation der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle. Die Logistik ist mit ca. 2, 7 Millionen Beschäftigten der drittgrößte Wirtschaftszweig

 

.Taxen und Mietwagen

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(Foto: Hohlfeld - fotolia)

Taxi oder Mietwagen

Die gewerbliche Personen-beförderung mit Kraftfahrzeu-gen ist gemäß Personenbe-förderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig. Dies gilt sowohl für Taxi als auch für Mietwagen.

 

.Kraftomnibus

Reisebus

(Foto: IHK)

Linien- oder Gelegenheitsverkehr

Das Personenbeförderungs-gesetz (PBefG) unterscheidet zwischen Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr. Für beide Verkehrsarten sind be-stimmte Voraussetzungen zu erfüllen und sie unterliegen der Genehmigungspflicht.

 

.Güterkraftverkehr

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(Foto: Fotolia.com)

Änderungen im Blick

Wer als Unternehmer ge-werblichen Güterkraftverkehr betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis oder Geneh-migung. Was gewerlicher Güterkraftverkehr ist, legt das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) fest.

 

.Gefahrguttransport

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(Grafik: IHK / Hartmann)

Was sind gefährliche Güter

Der Transport gefährlicher Güter unterliegt strengen Rechtsvorschriften. Die am Transport gefährlicher Güter Beteiligten unterliegen einer Schulungspflicht. Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte müssen zusätzlich eine Prüfung absolvieren, die von der IHK durchgeführt wird.

 

.EU-Berufskraftfahrerqualifikation

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(Bild: Toll-collekt)

Höhere Anforderungen

Fahrer, die im Güterkraftverkehr beschäftigt sind oder Personen befördern, müssen grundsätzlich eine besondere Qualifikation nachweisen. Dies sieht die Richtlinie 2003/59/ EG "Grundqua-lifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeu-ge für den Güter- oder Personenkraftverkehr" vor. In Deutsch-land erfolgte die Umsetzung durch das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güter-kraft- oder Personenverkehr" sowie durch die "Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes".

 

.Verkehrsbörse der IHK Nord Westfalen

Infopool Verkehr-Logistik

(Foto: Thaut Images - www.fotolia.com)

Speditons-/Logistikunternehmen

Infopool Verkehr/Logistik

Speditions- und Logistikunternehmen aus dem IHK-Bezirk Nord-Westfalen können seit 01.09.2003 ihre speziellen Dienstleistungen selbst in den Infopool kostenlos eintragen und von der IHK freischalten lassen. Zahlreiche monatliche Abrufe bestätigen das Interesse an einer unkomplizierten Zusammenführung von Angebot und Nachfrage.

IHK-Standorte

  • Münster

    Sentmaringer Weg 61

    48151 Münster

    Telefon:
    0251 707 - 0
    Telefax:
    0251 707 - 325

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Busverbindung ab Hauptbahnhof:
    Linie 1 und 9 Bussteig D2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 2 Bussteig C2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
    bis Haltestelle WL-Bank/IHK

     
  • Gelsenkirchen

    Rathausplatz 7

    45894 Gelsenkirchen-Buer

    Telefon:
    0209 388 - 0
    Telefax:
    0209 388 - 101

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Ab Hbf Gelsenkirchen:
    Straßenbahn Linie 301 und 302
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    S-Bahn-Linie 9
    bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord

     
  • Bocholt

    Willy-Brandt-Straße 3

    46395 Bocholt

    Telefon:
    02871 9903 - 0
    Telefax:
    02871 9903 - 40

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
    Anfahrt per Bahn:
    aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
    Anfahrt per Bus:
    bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof

     
  • Akademie der Wirtschaft

    Martin-Luther-King-Weg 20

    48155 Münster

    Telefon:
    0251 707 - 119
    Telefax:
    0251 707 - 388

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Busverbindungen ab Hauptbahnhof:
    Linie 6 und 8
    bis Haltestelle Willy-Brandt-Weg