IHK Nord Westfalen

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Donnerstag, 11.03.2010

Seiten-Nummer: P00017

.Übersicht der Sach- und Fachkundeprüfungen

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(Foto: Bilderbox - Fotolia)

Arzneimittelprüfung

In Deutschland dürfen Arzneimittel im Einzelhandel grundsätzlich nur über Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in der Regel erkennbar durch die Aufdrucke "apothekenpflichtig" oder "verschreibungspflichtig".

 

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Foto: Manfred Steinbach - Fotolia

EU-Berufskraftfahrer

Fahrer, die gewerblich tätig sind und Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr oder Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr) lenken, müssen eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu können.

 

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Foto: ninety 99 - Fotolia

Bewachungsgewerbe

Das Bewachungsrecht sieht seit Januar 2003 eine Sachkundeprüfung für bestimmte Tätigkeiten vor. Rechtsgrundlage sind § 34 a Abs. 1 Satz 5 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV).

 

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Foto: Torbz - Fotolia

Gefahrgutbeauftragter

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung(GbV).

 

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Grafik: IHK / Hartmann

Gefahrgutfahrer

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 ADR im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.

 

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Foto: schaltwerk - Fotolia

Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehrsunternehmer, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht einsetzen, müssen sich in der Regel der Fachkundeprüfung für den gewerblichen Güterkraftverkehr unterziehen.

 

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Foto: gilles lougassi - Fotolia

Omnibusunternehmer

Die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen ist gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Berufszugangsverordnung (PBZugV) genehmigungspflichtig.

 

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Foto: Andre Guenther - Fotolia

Taxi- und Mietwagen

Die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen ist gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Berufszugangsverordnung (PBZugV) genehmigungspflichtig.

 

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Foto: absolut - Fotolia

Versicherungsvermittler

Wer als Versicherungsvermittler tätig sein will, muss eine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Die Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausübung der Versicherungsvermittlung und -beratung erhält, wer angemessene Kenntnisse vorweisen kann.

 

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(Foto: Paco Ayala - www.fotolia.com)

Waffenkunde

Wer den Handel mit Waffen und Munition gewerblich betreiben will, braucht dazu eine behördliche Waffenhandelserlaubnis. Sie kann sich nach § 21 Abs. 1 Waffengesetz auf bestimmte Schusswaffen und Munitionsarten beschränken.

 

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Foto: IHK Nord Westfalen

Fortbildungsprüfungen von A - Z

Die Industrie- und Handelskammern sind verantwortlich für die Abnahme der Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz. Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder beruflich aufzusteigen.

 

IHK-Standorte

  • Münster

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  • Akademie der Wirtschaft

    Martin-Luther-King-Weg 20

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    Busverbindungen ab Hauptbahnhof:
    Linie 6 und 8
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