.Hotel- und Gastgewerbe

Gaststättenunterrichtungen
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen oder übernehmen will, muss beim örtlich zuständigen Ordnungsamt eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) beantragen. Erforderlich ist neben der Vorlage von Führungszeugnis, Miet- und Pachtvertrag, Grundrissskizze und anderen Nachweisen auch eine Bescheinigung der Industrie-und Handelskammer über die Teilnahme an der "Gaststättenunterrichtung".
Der Gesetzgeber will mit dieser Bestimmung des Gaststättengesetzes sicherstellen, dass branchenfremde angehende Gastronomen aktiv Kenntnis nehmen von wichtigen Vorschriften des Verbraucherschutzes.
Termine und Orte
Diese Gaststätten-Unterrichtungen werden von der IHK Nord Westfalen in kurzen Abständen in Münster, Gelsenkirchen und Bocholt durchgeführt. Erforderlich ist eine rechtzeitige vorherige telefonische Anmeldung, bei der Sie erfahren, ob für Ihren Wunschtermin noch Plätze frei sind. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einladung.
Die Teilnahmegebühr beträgt 50,00 EUR und ist vor Beginn der Unterrichtung in bar zu entrichten. Bitte bringen Sie Ihre Einladung und Ihren gültigen Personalausweis mit.
Inhalte der Unterrichtung
Die Unterrichtung dauert circa fünf Stunden. Sie behandelt unter anderem Themen wie Lebensmittelhygiene (HACCP-Konzept), Behandlung leicht verderblicher Lebensmittel, Gesundheitsuntersuchungen und Krankheitsvorbeugung, Lebensmittelüberwachung, Jugendschutz sowie Preisangaben- und Schankanlagenverordnung. Jeder Teilnehmer erhält eine umfangreiche Broschüre über die Grundzüge der Lebensmittelhygiene und viele andere gaststättenrechtlich relevante Vorschriften.
Ausnahmeregelung
Personen mit einschlägiger Berufsausbildung können von der Unterrichtung freigestellt werden (Beispiele: Koch/ Köchin, Restaurantfachfrau/ Restaurantfachmann, Fleischermeisterin/ Fleischermeister). Das gilt auch für bestimmte ausländische Abschlüsse mit lebensmittelhygienischen Schwerpunkten. Liegt aber das Ausbildungsende mehr als zehn Jahre zurück, muss im Einzelfall festgestellt werden, ob die Ausnahmeregelung dann noch gilt.
Bitte beachten Sie:
Seit dem 1. Juli 2005 gilt die Erlaubnispflicht nur noch bei Alkoholausschank.
Besondere Hinweise
- Seit 1. Januar 2001 gilt das neue Infektionsschutzgesetz.
- Über die Einzelheiten zur Erlangung einer Gaststättenerlaubnis und andere wichtiger Themen im Zusammenhang mit der Führung eines Gastronomiebetriebes informiert Sie unsere diversen Merkblätter.
Ansprechpartner
Merkblätter
- Informationen für Existenzgründer
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Unterrichtung im Gastgewerbe
- Ausnahmeregelungen (
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Veranstaltungen
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Gaststättenunterrichtung in Bocholt
11. März | 13:00 Uhr | in Bocholt
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Gaststättenunterrichtung in Münster
23. März | 12:00 Uhr | in Münster
-
Gaststättenunterrichtung in Gelsenkirchen
13. April | 13:30 Uhr | in Gelsenkirchen-Buer
IHK-Standorte
-
Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 0
- Telefax:
- 0251 707 - 325
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
- Telefon:
- 0209 388 - 0
- Telefax:
- 0209 388 - 101
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
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- Telefax:
- 02871 9903 - 40
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
Akademie der Wirtschaft
Martin-Luther-King-Weg 20
48155 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 119
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Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindungen ab Hauptbahnhof:
Linie 6 und 8
bis Haltestelle Willy-Brandt-Weg













