.Wettbewerbsrecht

(Foto: Thomas von Stetten - Fotolia)
Beilegung bügerlicher Rechtsstreitigkeiten
Einigungsstelle bei der IHK
Bei den Industrie- und Handelskammern ist die "Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten" eingerichtet, in der ein Anspruch auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend gemacht werden kann. Das Einigungsverfahren bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs auf Grund einer Aussprache vor unabhängiger und sachkundiger Stelle.
Das Verfahren vor der Einigungsstelle zeichnet sich aus durch:
- Einfachheit des Verfahrens im Vergleich zum Verfahren vor Gericht. Zur Aufnahme genügt ein formloser Antrag.
- Fehlenden Anwaltszwang; Anwälte können jedoch vortragen. Zeugen dürfen zwar nicht eigens geladen werden, können aber gehört werden.
- Kostengünstigkeit; der Auslagenersatz per verhandeltem Fall beträgt zur Zeit 100 EUR.
- Beratung und Aufklärung; im Gegensatz zur Gerichtsverhandlung erfahren die Parteien in der Einigungsstelle eine Beratung oder können unmittelbar um Aufklärung bitten.
Die IHK Nord Westfalen beruft die Einigungsstellenverfahren an ihrem Standort in Münster ein. Die Verhandlungen werden von ehrenamtlichen Vorsitzenden und Beisitzenden geführt. Die Geschäftsführung nimmt während der sitzungslosen Zeit die IHK Nord Westfalen wahr.
In den Verfahren geht es in der Regel um unterschiedliche Auffassungen zwischen Kaufleuten und/oder Wettbewerbsverbänden hinsichtlich der Korrektheit von Werbeaussagen und Werbemaßnahmen. Im Vorfeld sind meist Abmahnungen ausgesprochen worden, denen sich der Adressat nicht unterworfen hat. Die Einigungsstelle erreicht es im Großteil der Fälle, dass ein Vergleich geschlossen wird, so dass der Gang zu Gericht nicht angetreten werden muss.
Die Einigungsstelle der IHK Nord Westfalen ist wie folgt zu erreichen:
- Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
c/o IHK Nord Westfalen Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Telefon 0251 707-0
Telefax 0251 707-383
Ansprechpartner

Kathrin Lühl
Telefon 0251 707-292
Telefax 0251 707-383
Ansprechpartnerin in Münster
IHK-Magazin Wirtschaftsspiegel
Das leistungsfähige Rechtssystem in Deutschland ist ein Vorteil für Unternehmen.
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Busverbindung ab Hauptbahnhof:
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bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
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45894 Gelsenkirchen-Buer
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Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
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bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
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46395 Bocholt
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Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
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