.Wettbewerbsrecht

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Adressbuchschwindel
Unsinnige Angebote
Wer kennt sie nicht, die rechnungsgleich aufgemachten Formulare angeblicher Adressbuchverlage, die in Wirklichkeit nur ein (unsinniges) Angebot zur Inseratschaltung enthalten. In vielen Buchhaltungen wird leichtfertig von einer Vertragsbestätigung ausgegangen und das Geld, nicht selten über 409,03 Euro, überwiesen.
Ähnlich sieht es bei der Inseratwerbung zum Beispiel vom Außendienst angeblicher Polizeipublikationen aus. In der Regel gibt es die Zeitschriften gar nicht, wenn doch dann aber meist nicht in der Trägerschaft der seriösen Institution.
Trotz aller Warnungen auch durch die Industrie- und Handelskammer treiben die Drahtzieher im Hintergrund weiterhin mit gewissem Erfolg ihr mieses Geschäft. Auf gelegentliche Niederlagen vor Gericht reagieren sie mit Sitzverlegung ins Ausland.
Dennoch: Die Wirtschaft sollte auf Eintragungen in Adressbücher und Firmenverzeichnisse nicht verzichten, sind diese doch wichtige Informationsquellen und gleichzeitig attraktive Werbeträger.
Das richtige, insbesondere seriöse Adressbuch zu finden, ist bisweilen schwierig, Das IHK-Merkblatt "10 Tipps und Fragen zur Beurteilung von Adressbüchern" gibt Hilfestellung.
Tipp: Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW), mit dem die IHK Nord Westfalen eng zusammen arbeitet, bietet eine Liste der unseriösen Anbieter von rechnungsartig aufgemachten Angebotsformularen an, die entweder per Unterlassungserklärung oder aber gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet wurden. Die Liste ist per Fax-Abruf unter der Nummer 0190/192051 (0,62 Euro pro Minute) erhältlich.
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