.Wettbewerbsrecht

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Richtig werben – aber wie?
Das Wettbewerbsrecht ist für Unternehmer, die Werbung betreiben, eine wichtiges Thema. Was ist lauter und damit zulässig? Was muss ein Unternehmen tun, wenn es abgemahnt wird? Die Beantwortung dieser Fragen ist durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ins deutsche Werberecht nicht leichter geworden. Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist kein abschließendes Gesetzeswerk, sondern muss richtlinienkonform ausgelegt werden. Entscheidend nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ist, wann eine Geschäftspraxis als unlauter zu beurteilen ist. Dafür enthält sie ein dreistufiges Modell, die Schwarze Liste von Geschäftspraktiken, die in jedem Fall unzulässig sind, irreführende und aggressive Geschäftspraktiken und als letztes die Generalklausel als allgemeines Verbot.
Werbung mit Telefon, Telefax und E-Mail
Strenge Regeln
Die unverlangte Ansprache von Verbrauchern per Telefon, Telefax und E-Mail unterliegt strenger Regeln. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält in Paragraf 7 ein ausdrückliches Verbot unzumutbarer Belästigungen.
Fallbeurteilung durch die IHK
Abgemahnt, was nun?
Wer von einem Mitbewerber oder einem Verein abgemahnt wird, muss schnell Antworten auf zwei Fragen finden: Ist der Anspruch in der Sache gerechtfertigt?Ist der Absender legitimiert, den Unterlassungsanspruch einschließlich seines Aufwändungsersatzes geltend zu machen? Um in beiden Fragen Klarheit zu gewinnen, haben Unternehmer neben der Hilfe eines Rechtsbeistandes die Möglichkeit, ihre IHK nicht nur nach der Zulässigkeit vieler Werbeaussagen zu befragen, sondern auch die Beurteilung der Befugnis zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen unterschiedlicher wettbewerbsrechtlicher Anspruchsteller zu erbitten. Unter Umständen kann eine Prüfung und Klärung vor der Einigungsstelle stattfinden.

(Foto: Paulus Rusyanto - Fotolia)
Online-Handel
Rechtliche Spielregeln einhalten
Gerade im Online-Handel können wegen der umfangreichen Informationspflichten Fehler auftreten, die wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen. Wer im Internet Ware verkaufen will, sollte sich deshalb vorher umfassend über die rechtlichen Spielregeln informieren.
Ansprechpartner

Kathrin Lühl
Telefon 0251 707-292
Telefax 0251 707-383
Ansprechpartnerin in Münster

Silvia Voss
Telefon 0209 388-206
Telefax 0209 388-81206
Ansprechpartnerin in Gelsenkichen
Downloads
- UWG-Gesetzestext mit "Schwarzer Liste" (
PDF - 38,96 KB) - UWG-Reform 2009 (
PDF - 91,45 KB)
IHK-Magazin Wirtschaftsspiegel
Am 18. Juni informiert die IHK Nord Westfalen über Marktchancen in der Wachstumsregion Südostasien - auch für kleinere Unternehmen.
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