.Merkblatt zur Fachkundeprüfung für den Waffenhandel
Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen
Wer mit Waffen handeln will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Das ist bei kreisfreien Städten das Polizeipräsidium, ansonsten die zuständige Polizeibehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller
- die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie
- die erforderliche Fachkunde besitzt.
Die Fachkunde gilt als gegeben, wenn der Antragsteller als Büchsenmachermeister die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt.
Andernfalls muss der Antragsteller eine Prüfung vor dem Staatlichen Prüfungsausschuss der Bezirksregierung ablegen. Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster ist der Prüfungsausschuss bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen eingerichtet.
Nachzuweisende Kenntnisse
Die in der Prüfung nachzuweisende Fachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse insbesondere für folgende Bereiche:
- Vorschriften über den Handel mit Waffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie die Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen und der beschussrechtlichen Vorschriften,
- Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen beantragt ist,
- Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihrer Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt ist.
Dabei hat der Antragsteller Kenntnisse nachzuweisen über
- Schusswaffen und Munition aller Art, wenn eine umfassende Waffenhandelserlaubnis beantragt ist,
- die in der Anlage zur Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) aufgeführten Schusswaffen- oder Munitionsarten, für die die Erlaubnis zum Handel beantragt ist.
Waffen- und Munitionsarten
Der Antrag kann sich entweder auf Waffen und Munition aller Art oder nur auf einzelne Waffen- und/oder Munitionsarten erstrecken. Der Prüfungsumfang wird dementsprechend weit oder eng gefasst.
Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte
- Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen
- Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer
- Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser
- Luftdruck-, Federdruck- und CO 2-Waffen
- Schusswaffen, die vor dem 01.01.1871 hergestellt worden sind
- Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter die vorerwähnten fallen
Munition
- Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten
- Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern
- Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser
- Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 01.01.1871 hergestellt worden sind und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten
Die einzelnen Positionen dieses Katalogs sind verbindlich, eine weitergehende Einschränkung des Prüfungsumfanges daher nicht möglich. Es ist beispielsweise nicht zulässig, die Prüfung auf Büchsen und Flinten zum sportlichen Schießen oder auf Luftdruckwaffen mit einer Bewegungsenergie =< 7,5 Joule zu beschränken. Auch wer nur mit Sportwaffen handeln will, muss daher Jagdwaffen kennen. Wer nur freie Luftdruckwaffen in sein Sortiment aufnehmen will, muss auch die Vorschriften über den Erwerb von Waffen kennen, für die eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist.
Die Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung ist mündlich abzulegen. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern aus dem Waffenhandel. Die Termine liegen jeweils im Frühjahr und Herbst.
Bei der Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition werden nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse gefordert. Einen Maßstab für Schwierigkeitsgrad und Umfang der Prüfung bildet der Fragenkatalog zur Fachkundeprüfung (16,50 EUR), der bei dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin, erhältlich ist. Die dort abgedruckten Erläuterungen können jedoch nur Hinweise für die Beantwortung der Fragen in der Prüfung bieten.
In der Prüfung werden dem Bewerber Schusswaffen vorgelegt. Diese müssen gesichert, geladen, entladen und - soweit dies ohne Werkzeug möglich ist - zerlegt und wieder zusammengesetzt werden. Der Bewerber muss in der Lage sein, die wesentlichen Teile der Schusswaffen exakt zu bezeichnen. Ebenso werden Munitionsmuster vorgelegt, bei denen die Geschosse bestimmt werden müssen.
Die Prüfungsgebühr beträgt unabhängig vom Umfang der beantragten Waffen- und/oder Munitionshandelserlaubnis Euro 130,00 EUR. Der Prüfling erhält ein Zeugnis über die bestandene Prüfung. Die IHK unterrichtet die zuständige Polizeibehörde vom Ergebnis der Prüfung.
Waffenrecht - mögliche Prüfgebiete
1. Erläuterung der waffenrechtlichen Vorschriften/Umfang
- Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
- Beschussgesetz, Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz
- Jagdgesetz
- Sprengstoffgesetz
- Kriegswaffenkontrollgesetz
2. Erläuterung waffenrechtlicher Begriffe
- Waffenarten (Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, gleichgestellte Geräte)
- Munitionsarten
- sonstige waffenrechtliche Begriffe
3. Anzeigepflichten nach Handelserlaubniserteilung
- Aufnahme des Gewerbes
- Waffenhandelsbuch
4. Arten der Erwerbsberechtigungen für Schusswaffen
- verschiedene WBK’s (grün, Sport, Sammler, Ersatzbescheinigungen)
- verschiedene Jagdscheine
- erwerbsscheinpflichtige Waffen
- Waffen 4 mm, bedürfnisfrei zu erwerben (Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen)
5. Erwerbsberechtigungen wie z. B. Waffenbesitzkarte inhaltlich erläutern
6. Zwischenstaatliche Verträge - Ausfuhr von Waffen
7. Erwerb von Waffen durch Ausländer (Anpassung an EG-Recht)
- z. B. Repetierer nach Russland - Bundesausfuhramt stellt Ausfuhrgenehmigungen aus
8. Staatliche Waffenprüfung durch Beschussämter
- Beschussarten Beschusszeichen/auch Ausland (Beschussunion)
- Kennzeichnung von Waffen (Hersteller-Nr., Kaliber usw.)
Prüfungsvorbereitung
Eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Kenntnisse des Waffenrechts allgemein, insbesondere aber des Waffengesetzes, der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, des Beschussgesetzes und der Grundzüge der Beschussverordnung sind unerlässlich. Theoretische Rechtskenntnisse allein reichen in keinem Fall aus. Sie sollten Aussehen und Inhalt einer Waffenbesitzkarte, eines Jagdscheins, eines Waffenhandelsbuchs und anderer im Waffenhandel üblicher Dokumente aus eigener Anschauung kennen und mit diesen Dokumenten umgehen können. Gleich wichtig ist auch die Fähigkeit, gängige Waffen technisch zu erläutern und praktisch zu handhaben. Der Prüfungsausschuss legt besonderen Wert auf die technische Identifikation von Waffen und Munition und auf die Beantwortung solcher Fragen, die mit Sicherheits- und Schutzaspekten im Zusammenhang stehen. Dazu gehört auch die Handelsfähigkeit von Waffen und Munition.
Zur Vorbereitung gibt es vielfältige Informationsquellen. Der Buchhandel bietet eine Fülle von Einführungsliteratur unterschiedlichster Art (vgl. Literaturhinweise am Ende). Nicht zuletzt bieten auch seriöse Fachzeitschriften und Versandkataloge einen Überblick über Technik und Handel. Auch private Anbieter bereiten in Lehrgängen auf die Fachkundeprüfung im Waffenhandel vor. Grundsätzlich gilt: Ohne fundierte Kenntnisse sind die Erfolgschancen gering. Vergessen Sie daher bei Ihrer Vorbereitung auf die Waffenfachkundeprüfung neben den waffenrechtlichen Grundlagen nie den praktischen Bezug.
Für Informationen und Anfragen zu den nächsten Seminaren und Terminen wenden Sie sich bitte direkt an die Veranstalter.
Fachliteratur zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung im Waffenhandel
- Künnecke, K. und F. Berger (2003): Waffenhandel - Rechtsgrundlagen für die Fachkundeprüfung. Bonn (DIHK Publikationsservice, Pützchen Chaussee 60, 53227 Bonn, Internet Bestellshop: www.dihk.de/publikationen, Fax: 0228-4224593), 70 Seiten, 16,50 Euro
- Heller, R.E. und H. Soschinka (2008²): Waffenrecht- ein Handbuch für die Praxis. (Verlag C. H. Beck, dtv Beck, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel. 089-381890)
- Apel, E. und C. Bushart (2004³): Waffenrecht, Band 2: Waffengesetz Kommentar. Stuttgart (Verlag W. Kohlhammer, Heßbrühlstr. 69, 70565 Stuttgart, Tel. 0711-7863-0)
- Martini, K.H. ( 200414): Das Waffen-Sachkundebuch. Schwäbisch Hall (DWJ Verlags-GmbH, Rudolf Diesel Str. 46, 74572 Blaufelden, Tel. 07953-9787-0, Fax 07953-9787-882)
- Hennig, R. (200622): Die Waffen-Sachkunde-Prüfung in Frage und Antwort für Sportschützen, Jäger, Waffenscheinbewerber, Sicherheitsunternehmen, Freizeitkapitäne, Waffensammler. München (BLV Verlagsgesellschaft mbH, Lothstraße 19, 80797 München, Tel. 089-120212-0, Fax 089-120212121)
- Steindorf Heinrich Papsthart: Waffenrecht: WaffR, Kommentar, 9. Auflage 2010 (Verlag Verlag C. H. Beck, dtv Beck, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel. 089-381890)
- André Busche: Waffenrecht (Handbuch für Waffenbesitzer, Waffenhandel, und Behörden), 6. Auflage (juristischer Fachverlag André Busche, Gneisenaustraße 1, 24105 Kiel, www.juristischer-fachverlag.de )
Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Nord Westfalen für ihre mehr als 130.000 Mitgliedsunternehmen. Die Merkblätter enthalten nur erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Für Fragen und Informationen zum Thema "Fachkundeprüfung für den Waffenhandel" können sich Unternehmen, die Mitglied bei der IHK sind, an die IHK Nord Westfalen wenden.
IHK-Standorte
-
Münster
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
- Telefon:
- 0251 707 - 0
- Telefax:
- 0251 707 - 325
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Busverbindung ab Hauptbahnhof:
Linie 1 und 9 Bussteig D2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 2 Bussteig C2
bis Haltestelle Alter Schützenhof
Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
bis Haltestelle WL-Bank/IHK -
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
- Telefon:
- 0209 388 - 0
- Telefax:
- 0209 388 - 101
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Ab Hbf Gelsenkirchen:
Straßenbahn Linie 301 und 302
bis Haltestelle Buer-Rathaus
Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
bis Haltestelle Buer-Rathaus
S-Bahn-Linie 9
bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord -
Bocholt
Willy-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
- Telefon:
- 02871 9903 - 0
- Telefax:
- 02871 9903 - 40
Geschäftszeiten
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
Fachabteilungen:
Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
Anfahrt per Bahn:
aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
Anfahrt per Bus:
bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof -
Akademie der Wirtschaft



