IHK Nord Westfalen

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Montag, 21.05.2012

Seiten-Nummer: P01396

.Gesetzliche Regelungen für das Bewachungsgewerbe

Gewerbeordnung § 34 a

Vorschriften für das Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßige Bewachung ausüben will (Objektschutz, Personenschutz, Zugangskontrolle, Wach- und Schließdienste, Werttransport oder Schutz vor Ladendiebstahl) benötigt vor der Aufnahme der Tätigkeit die Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde. Dazu ist unter anderem der Nachweis bestimmter Fachqualifikationen erforderlich. Auch das Personal muss fachlich qualifiziert sein.

 

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

(Foto: Paco Ayala - Fotolia.com)

Für Unternehmer und Mitarbeiter

Unterrichtung

Die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe - ob als Unternehmer, Betriebsleiter oder Mitarbeiter - setzt voraus, dass eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer vorgelegt wird.

 
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

(Foto: ninety99 - Fotolia.com)

Für bestimmte Tätigkeiten

Sachkundeprüfung

Das Bewachungsrecht sieht eine Sachkundeprüfung für bestimmte Tätigkeiten vor, z. B. bei Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für Citystreifen Einzelhandelsdetektive oder Türsteher vor.

 

.Branchenberichte Sicherheitswirtschaft

Sachkunde im Bewachungsgewerbe

(Foto: Fabrizio Ramon - Fotolia.com)

Vertrauen in Bewachungsgewerbe wächst

Mit Sachkunde statt Muskelkraft

Das Wach- und Sicherheitsgewerbe befreit sich immer mehr vom Schläger-Image der Schwarzen Sheriffs. Ein Grund dafür: Seit fünf Jahren überprüfen die Industrie- und Handelskammern die Sachkunde der Mitarbeiter.

 

Dr. Thomas Menk, ASW

Wettbewerbsvorteil Sicherheit

Sicherheit gehört nach herrschendem betriebswirtschaftlichem Verständnis nicht zu den Kerninvestitionsfeldern von Wirtschaftsunternehmen. Dies überrascht, da die Sicherheitsgefährdungen für die Wirtschaft national und besonders international signifikant zunehmen. Was zeichnet ein modernes Sicherheitsmanagement aus?

 
Vorteile schaffen

Qualifizierung als Chance

Die veränderte Sicherheitslage, verstärkte Vorsorge, subjektives Unwohlsein und die Ressourcenknappheit des Staates führen dazu, dass die Unternehmen der Sicherheitswirtschaft in den vergangenen Jahren einen deutlichen Aufschwung erlebt haben. Dieser wird, wenn man den Prognosen glauben kann, anhalten.

 

Ansprechpartner

Martha Rabeler-Freise

Martha Rabeler-Freise

Telefon 0251 707-258

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Email an <strong>Martha Rabeler-Freise</strong>

Betreuung der Dienstleistungsbranchen

 
Bettina Becker

Bettina Becker

Telefon 0251 707-345

Telefax 0251 707-8345

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Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

 
Andrea Kirchmaier

Andrea Kirchmaier

Telefon 0251 707-289

Telefax 0251 707-8289

Email an <strong>Andrea Kirchmaier</strong>

Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe Münsterland

 
Monika Murawski

Monika Murawski

Telefon 0209 388-422

Telefax 0209 388-499

Email an <strong>Monika Murawski</strong>

Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe Emscher-Lippe-Region

 

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