IHK Nord Westfalen

Wir machen uns stark für Ihren Erfolg

Montag, 21.05.2012

Seiten-Nummer: P01398

.Arbeitsvermittlung und Zeitarbeit

Begriffsdefinitionen

Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung

  • Als Arbeitsvermittlung wird die gewerbsmäßige Besetzung offener Stellenangebote durch Privatunternehmen bezeichnet. Ziel ist es, Anbieter und Nachfrager zu einem Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu führen. Die private Arbeitsvermittlung ist nicht mehr erlaubnispflichtig. Bis auf einige wenige Bestimmungen zur Auslandsvermittlung, zur Form des Vermittlungsvertrages und dem Verbot der Berechnung von Ausbildungsvermittlungen gelten nur noch einige wenige Bestimmungen zur Unwirksamkeit bestimmter Vereinbarungen sowie die generell datenschutzgemäße Behandlung von Daten.
  • Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht ein spezifisches Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher/Kundenunternehmen. In Deutschland enthält das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) hierfür besondere Regeln.

Datenbank gewerbliche Arbeitsvermittler

(Foto: V. Yakobchuk - Fotolia.com)

Gewerbliche Arbeitsvermittler

Datenbank im Internet

Sie sind arbeitssuchend und suchen einen Arbeitsvermittler? Hier werden Sie fündig! Sie sind Arbeitsvermittler und möchten Ihre Angebot darstellen? Diese interaktive Datenbank erleichtert Ihnen den Kontakt zum Kunden.

 

Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur

Verlängert

Die Bundesregierung hat den Einsatz des Vermittlungsgutscheins für Arbeitslose zur Vorlage bei einem gewerblichen Arbeitsvermittler erneut verlängert.

 
Vereinbarung

Qualitätsstandards

Alle namhaften Fachverbände haben an der "Vereinbarung über die Qualitätsstandards Privater Personal- und Arbeitsvermittlung" mitgearbeitet.

 

Zeitarbeit und Tarifverträge

Der Grundsatz "equal treatment"

Mit der Umsetzung der Hartz-Gesetze wurde im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Grundsatz des sogenannten „equal treatment“ eingeführt. Demnach müssen Zeitarbeitsfirmen grundsätzlich dafür sorgen, dass ihre Leiharbeitnehmer genauso gestellt werden wie vergleichbare Stammmitarbeiter des Ausleihbetriebs. Damit unterliegt die Zeitarbeitsbranche de facto einer Art Lohndiktat. Umgangen werden konnte "equal treatment" nur durch die Einführung von Tarifvereinbarungen für Zeitarbeitsverhältnisse.

 

Adressen und Links

Fachverbände bundesweit

Das Deutsche Verbände Forum bietet Adressen und Ansprechpartner von über 12.000 Verbänden und Organisationen in Deutschland, unter anderem auch von den Fachverbänden für Personal- und Arbeitsvermittlung sowie für die Zeitarbeitsbranche.

 

Ansprechpartner

Dr. Christoph Asmacher

Dr. Christoph Asmacher

Telefon 0251 707-204

Telefax 0251 707-257

Email an <strong>Dr. Christoph Asmacher</strong>

Grundsatzfragen im Dienstleistungsbereich

 
Martha Rabeler-Freise

Martha Rabeler-Freise

Telefon 0251 707-258

Telefax 0251 707-257

Email an <strong>Martha Rabeler-Freise</strong>

Betreuung der Dienstleistungsbranchen

 
Silvia Voss

Silvia Voss

Telefon 0209 388-206

Telefax 0209 388-81206

Email an <strong>Silvia Voss</strong>

Betreuung der Dienstleistungsbranchen am Standort Gelsenkirchen

 

Direkt zur Datenbank

IHK-Standorte

  • Münster

    Sentmaringer Weg 61

    48151 Münster

    Telefon:
    0251 707 - 0
    Telefax:
    0251 707 - 325

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Busverbindung ab Hauptbahnhof:
    Linie 1 und 9 Bussteig D2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 2 Bussteig C2
    bis Haltestelle Alter Schützenhof
    Linie 7, 15 und 16 Bussteig D1
    bis Haltestelle WL-Bank/IHK

     
  • Gelsenkirchen

    Rathausplatz 7

    45894 Gelsenkirchen-Buer

    Telefon:
    0209 388 - 0
    Telefax:
    0209 388 - 101

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Ab Hbf Gelsenkirchen:
    Straßenbahn Linie 301 und 302
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    Bus Linie 380, SB 28 und SB 23
    bis Haltestelle Buer-Rathaus
    S-Bahn-Linie 9
    bis Haltestelle Gelsenkirchen Buer-Nord

     
  • Bocholt

    Willy-Brandt-Straße 3

    46395 Bocholt

    Telefon:
    02871 9903 - 0
    Telefax:
    02871 9903 - 40

    Geschäftszeiten

    Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
    Fr.: 7.30 - 15.30 Uhr
    Fachabteilungen:
    Mo. - Do.: 8:00 - 17.00 Uhr
    Fr.: 8.00 - 15.30 Uhr

    Wegbeschreibung:
    Fußweg vom Bahnhof: 3 Minuten
    Anfahrt per Bahn:
    aus Richtung Wesel im 1-Stunden-Takt
    Anfahrt per Bus:
    bis Haltestelle Europaplatz oder Bahnhof

     
  • Akademie der Wirtschaft

    Eine Übersicht aller Standorte finden Sie unter folgendem Link: